
Wichtiges zum Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe
Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe | Gesetzte | Kostenübernahme | Anmeldung
Warum Betriebe Ersthelfer brauchen
Gemäß § 26 der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Zahl von Ersthelfern im Unternehmen sicherzustellen. Die gesetzliche Regelung dient dem Schutz der Beschäftigten und ist Teil der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?
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Bis 20 Beschäftigte: mindestens 1 Ersthelfer
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Ab 21 Beschäftigten: mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten
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In Kindertageseinrichtungen & Schulen: mindestens ein Ersthelfer pro Kindergruppe oder Klasse
Gesetzliche Grundlagen
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DGUV Vorschrift 1, § 26: „Ersthelfer, Betriebssanitäter, Arzt und Zahnarzt“
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ArbSchG § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
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SGB VII § 23: Förderung der Ersten Hilfe durch Unfallversicherungsträger
Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft
Die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs ist für Unternehmen in der Regel kostenfrei, sofern:
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die Teilnehmer angestellte Mitarbeitende des Betriebs sind,
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der Kurs von einer anerkannten Ausbildungsstelle durchgeführt wird (wir sind von der DGUV zertifiziert),
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und der Betrieb den Kurs vorher bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmeldet.
💡 Hinweis: Die Abrechnung erfolgt direkt über uns mit Ihrer Berufsgenossenschaft – kein Aufwand für Sie!
So funktioniert die Kostenübernahme
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Anmeldeformular herunterladen
Download: DGUV-Abrechnungsformular (PDF)
(Gilt für die meisten Berufsgenossenschaften – bitte im Zweifel bei Ihrer BG nachfragen) -
Formular ausfüllen, vom Vorgesetzten stempeln und unterschreiben lassen und uns 14 Tage vor Kursbeginn zu senden
Kurstermine & Anmeldung
Die Kurse finden regelmäßig bei uns im Schulungszentrum oder direkt in Ihrem Unternehmen statt (ab 15 Teilnehmern auch Inhouse-Schulung möglich).
Teilnahmebescheinigung
Wir stellen jedem Teilnehmer eine anerkannte Teilnahmebescheinigung nach DGUV Grundsatz 304-001 aus. Diese Bescheinigung ist 2 Jahre gültig.
Ersthelfer im Unternehmen – Ihre gesetzliche Verpfichtung einfach erfüllt!
Warum Sie Ersthelfer:innen im Betrieb brauchen
Als Unternehmer:in sind Sie verpflichtet, für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Dazu gehört auch, ausreichend betriebliche Ersthelfer:innen auszubilden – und zwar nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1).
Gesetzliche Anforderungen im Überblick:
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Bürobetriebe: mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten
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Sonstige Betriebe (z. B. Produktion, Logistik, Handwerk): mindestens 10 %
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Kitas, Schulen & Betreuungseinrichtungen: gesonderte Vorgaben je nach Träger und Bundesland
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Fortbildungspflicht: alle 2 Jahre muss eine Auffrischung erfolgen
Diese Vorgaben gelten unabhängig von der Betriebsgröße – auch kleine Unternehmen sind betroffen.
Was zählt als „ausgebildete:r Ersthelfer:in“?
Ein:e betriebliche:r Ersthelfer:in hat an einem 9-stündigen Erste-Hilfe-Lehrgang (9 UE à 45 Minuten) teilgenommen. Die Ausbildung ist bundesweit anerkannt und erfüllt alle Anforderungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft
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✅ Die Lehrgänge werden in der Regel vollständig von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen – sowohl für die Grundausbildung als auch für die Fortbildung.
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✅ Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung und Abrechnung.
So funktioniert die Ausbildung mit uns
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Kursdauer: 1 Tag (9 Unterrichtseinheiten)
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Ort: bei uns vor Ort oder als Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen
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Teilnehmende: mind. 15 Personen (bei weniger: individuelle Lösung möglich)
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Voraussetzung: geeigneter Raum & rechtzeitige Anmeldung
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Zertifikat: bundesweit gültige Teilnahmebescheinigung für jeden Teilnehmenden
Ihre Vorteile mit uns
✔ BG-anerkannte Kurse mit vollständiger Kostenübernahme
✔ Inhouse-Schulungen flexibel planbar
✔ Praxisnah, motivierend & rechtssicher
✔ Persönliche Betreuung bei Planung und Durchführung
So einfach buchen Sie Ihren Inhouse-Kurs
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gern
Anmeldeformular der BG ausfüllen und zusenden
Seminarraum bereitstellen – wir kümmern uns um den Rest!
Jetzt Ersthelfer-Kurs im Betrieb sichern!
Ob Grundkurs oder Auffrischung, ob Büro, Werkstatt oder Kita – wir bringen die Erste Hilfe direkt zu Ihnen.
Sprechen Sie uns an – wir finden die passende Lösung für Ihren Betrieb!
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ERSTE-HILFE-Lehrgang / Ersthelfer-Kurs / Erste-Hilfe-Kurs
Viele Begriffe für ein und denselben Kurs. Diese Ausbildung richtet sich an Mitarbeitende aus gewerblichen Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen und Einrichtungen, die zum Ersthelfer oder zur Ersthelferin ausgebildet werden möchten. Der Lehrgang ist von der BG/DGUV und den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern anerkannt und wird dementsprechend auch vom Unfallversicherer bezahlt.
Zielgruppen
Versicherte Arbeitnehmende in Betrieben, Verwaltungen und Unternehmen über die DGUV/BG sowie Selbstzahlende.
Inhalte
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Sofortmaßnahmen und erweiterte Erstversorgung, beispielsweise:
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Psychologische Betreuung
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Neue Seitenlagerung
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Herz-Lungen-Wiederbelebung
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AED-Training
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Wundversorgung
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Verbrennungen und Verätzungen
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Spezielle Krankheitsbilder wie Schlaganfall und Herzinfarkt
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Workshops
Dauer: Ein Tag, bestehend aus 9 Einheiten à 45 Minuten und drei Pausen. Diese Ausbildung richtet sich speziell an Mitarbeitende aus gewerblichen Betrieben, die zum ersten Mal zum Ersthelfer oder zur Ersthelferin ausgebildet werden.
Ort: An allen Kursorten oder ab 15 Teilnehmenden auch bei Ihnen vor Ort.
Anmeldung
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Für diesen Kurs ist eine Anmeldung zwingend erforderlich:
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Per E-Mail an julia@1aid.de
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Bitte das Anmeldeformular herunterladen, vollständig ausfüllen und der E-Mail beifügen.
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Der Erste-Hilfe-Kurs muss 14 Tage vor Kursbeginn bei uns gemeldet werden. Wir übernehmen alle weiteren Abrechnungsformalitäten mit Ihrer BG/DGUV/LUK oder GUV.
So geht`s: Drei Schritte zum Erste Hilfe Kurs (9UE) mit Kostenübernahme durch die BG/DGUV/LUK
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Am Kurstag:
Kostenübernahme & unsere Bestätigung mitbringen
Die Kostenübernahme komplett ausfüllen & unsere Teilnahmebestätigung zum Kurs mitbringen!
Anleitung: Kostenübernahmeformular richtig ausfüllen
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Bitte füllen Sie das Formular BG/DGUV-konform aus und schicken Sie es uns vor Ihrem Wunschtermin per E-Mail zu.
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Nur dann können wir eine Lehrgangsnummer erstellen, die für die Kostenübernahme durch die BG/DGUV nötig ist.
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Ohne diese Nummer kann die BG/DGUV keine Kosten übernehmen.
Das ist wichtig:
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Pro BG/DGUV-Versicherungsnummer muss ein eigenes Formular ausgefüllt werden.
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Das Formular muss gestempelt und eigenhändig vom Vorgesetzten unterschrieben sein. (Unterschriften „i. A.“ werden nicht akzeptiert.)
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Wenn Sie unsicher sind, hilft Ihnen Ihre BG/DGUV bzw. unser Buchungsteam gerne beim Ausfüllen.
Kostenübernahme:
Wenn eine Kostenzusage vorliegt, rechnen wir direkt mit Ihrer BG/DGUV ab. Weitere Infos zur Kostenübernahme finden Sie [hier].
